Grundlage der Vergütung und Honorar

Grundsätzliches

Als rechtsberatender Beruf ist der Rentenberater verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Die Dienstleistung eines Rentenberaters ist zwar nicht kostenlos aber oft preiswerter als keine Beratung zu haben.

 

Höhe der Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach dem Gesamtaufwand, also dem Umfang und der Schwierigkeit des Auftrags. So erfordert z. B. die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Grund des Umfangs, besonders wegen der oft zahlreichen medizinischen Berichte und Gutachten in der Regel einen höheren Aufwand als eine einfache Überprüfung eines Rentenbescheides.
Auch das Haftungsrisiko spielt hierbei eine Rolle. Renten werden oft über viele Jahrzehnte gezahlt, so dass ein kleiner Fehler durchaus große Auswirkungen haben kann.
Im Rahmen einer Erstberatung ist der Aufwand in der Regel abzusehen und meist wird dann ein pauschales Honorar vereinbart (Festpreis). Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie fest kalkulieren können und keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Für Verbraucher ist die Gebühr für eine mündliche Erstberatung gem. § 34 RVG begrenzt auf 190,- Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) insgesamt also 226,10 Euro.
Für einfache Fragen können Sie gerne meinen E-Mail-Service nutzen (siehe Kurze Frage, kleiner Preis) oder auch die Telefonsprechtunde.

 

Was bedeutet Erstberatung?

Die Erstberatung liefert Ihnen eine kurze, allgemeine Beratung, die Sie in die Lage versetzen soll zu entscheiden, ob ein weiter gehendes Mandat sinnvoll ist.
Die Erstberatung umfasst erste, einfache Auskünfte auf Basis der vorliegenden Unterlagen, das Aufzeigen von Handlungsalternativen sowie einen Vorschlag über das weitere Vorgehen. Die Dauer ist auf 75 Minuten begrenzt.
Nicht enthalten sind Vorbereitungsarbeiten, wie das Sichten von vorab übersandten Unterlagen des Mandanten, oder Nachbereitungstätigkeiten, wie Telefonate oder das Erstellen eines Beratungsberichtes.
Innerhalb der Erstberatung wird auch das Honorar im Falle weitergehender Beratung fixiert. Die Erstberatung kann auch telefonisch erfolgen. Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt max. 190,- Euro zzgl. MwSt.

 

Steuerliche Behandlung:

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich abzusetzen (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97)
Erstattung durch eine Rechtsschutzversicherung:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.