Die Deutsche Rentenversicherung prüft sehr genau, ob eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigung oder als selbständige Tätigkeit anzusehen ist. Hier drohen u. U. einige tausend z. T. hundertausend Euro an Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen. Die Anmeldung eines Gewerbes oder die Bezeichnung im Vertrag spielen dabei keine Rolle, ebenso wie der Wille der Vertragpartner. Es zählt einzig und allein die Ausgestaltung der Tätigkeit.